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   VG Augsburg, 08.07.2015 - Au 4 K 14.1246, Au 4 K 14.1479   

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VG Augsburg, 08.07.2015 - Au 4 K 14.1246, Au 4 K 14.1479 (https://dejure.org/2015,21849)
VG Augsburg, Entscheidung vom 08.07.2015 - Au 4 K 14.1246, Au 4 K 14.1479 (https://dejure.org/2015,21849)
VG Augsburg, Entscheidung vom 08. Juli 2015 - Au 4 K 14.1246, Au 4 K 14.1479 (https://dejure.org/2015,21849)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Baugenehmigung, Erlöschen, Nutzungsänderung, Baubeginn, Baubeginnsanzeige, Baununterbrechung, Anbau, Ausweisung, Immissionsschutz, Bebauungsplan, Veränderungssperre, Vorhaben, Milchviehstall, Ferkelaufzuchtstall

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Bayern, 26.07.1991 - 20 CS 89.1224

    Drittwiderspruch gegen nachbarliche Baugenehmigung; Antrag auf Wiederherstellung

    Auszug aus VG Augsburg, 08.07.2015 - Au 4 K 14.1246
    Daneben ist die Baugenehmigung auch deshalb erloschen, weil der Kläger jedenfalls bei der Ausführung von den genehmigten Bauvorlagen so wesentlich abgewichen ist, dass vor Ablauf der maßgeblichen Frist nicht (auch nicht als "minus") das genehmigte, sondern ein anderes Bauvorhaben, ein sog. "aliud" erstellt wurde (vgl. grundsätzlich dazu BayVGH, B.v. 26.7.1991 - 20 CS 89.1224 - BayVBl 1992, 88 - juris Rn. 14 f.).

    Schließlich liegt ein "aliud" auch deshalb vor, weil einige der Belange, die bei der Genehmigung des Vorhabens zu berücksichtigen waren, neuerlich so erheblich berührt werden, dass sich die Zulässigkeitsfrage neu stellt (BayVGH, B.v. 26.7.1991 - 20 CS 89.1284 - BayVBl 1992, 88 - juris Rn. 14 f.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2012 - 2 B 1525/11

    Rechtmäßigkeit eines Feststellungsbescheides bzgl. Erlöschens einer

    Auszug aus VG Augsburg, 08.07.2015 - Au 4 K 14.1246
    Nicht ausreichend ist, wenn überhaupt Arbeiten auf dem Baugrundstück getätigt werden, die aus Sicht des Bauherrn in irgendeinem Zusammenhang mit dem Bauvorhaben stehen (OVG NRW, B.v. 2.2.2012 - 2 B 1525/11 - BauR 2012, 927 - juris Rn. 30).

    Diese stellen keinen zielführenden Baufortschritt in Ausnutzung der Baugenehmigung dar, der den Fristablauf für ein Erlöschen der Baugenehmigung hindern könnte (OVG NRW, B.v. 2.2.2012 - 2 B 1525/11 - BauR 2012, 927 - juris Rn. 30).

  • VGH Bayern, 29.06.1987 - 14 B 86.02133
    Auszug aus VG Augsburg, 08.07.2015 - Au 4 K 14.1246
    Zur Abwehr einer Gesetzesumgehung ist deshalb insoweit zusätzlich zu fordern, dass der Bauherr die Bauarbeiten ernsthaft mit dem Ziel aufnimmt, dass genehmigte Vorhaben - wenn auch möglicherweise zeitlich gegliedert in Bauabschnitte - fertigzustellen (BayVGH, U.v. 29.6.1987 - 14 B 86.02133 - BayVBl 1988, 149/150; BayVGH, B.v. 12.1.2000 - 2 ZB 97.1021 - juris Rn. 9).

    Werden aber Bauarbeiten alsbald nach ihrer Aufnahme aus freien Stücken wieder eingestellt, bestehen Zweifel an der für die Ausnutzung notwendigen Ernsthaftigkeit (vgl. BayVGH, U.v. 29.6.1987 - 14 B 86.02133 - BayVBl 1988, S. 149/150), die hier nicht widerlegt sind.

  • BVerwG, 22.12.1989 - 4 NB 32.89

    Wahrung der allgemeinen Zweckbestimmung eines Baugebiets bei Gliederung in einem

    Auszug aus VG Augsburg, 08.07.2015 - Au 4 K 14.1246
    Die Festsetzung eines Dorfgebiets ist nichtig, wenn in diesem nach den getroffenen Festsetzungen Wirtschaftsstellen landwirtschaftlicher Betriebe nicht oder jedenfalls in wesentlichen Teilen des Gebietes nicht zulässig sind (BVerwG, B.v. 22.12.1989 - 4 NB 32/89 - BauR 1990, 186 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 09.10.2012 - 15 N 11.1857

    Veränderungssperre; Verhinderungsplanung (Asylbewerberunterkunft); Gesamtkonzept

    Auszug aus VG Augsburg, 08.07.2015 - Au 4 K 14.1246
    Bedenken gegen die Veränderungssperre könnten deswegen bestehen, weil der beabsichtigte Bebauungsplan möglicherweise einer positiven Planungskonzeption entbehrt (vgl. u.a. BayVGH, U.v. 9.10.2012 - 15 N 11.1857 - juris Rn. 19).
  • VGH Bayern, 03.02.2014 - 1 NE 13.2508

    Einstweilige Anordnung gegen Bebauungsplan; Festsetzung eines Dorfgebiets als

    Auszug aus VG Augsburg, 08.07.2015 - Au 4 K 14.1246
    Der Gebietscharakter eines Dorfgebiets ist dabei geprägt durch eine Mischung von Nutzungen, die an dörfliche Strukturen anknüpfen (vgl. zum Ganzen BayVGH, B.v. 3.2.2014 - 1 NE 13.2508 - juris Rn. 9).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.1979 - VII A 240/77
    Auszug aus VG Augsburg, 08.07.2015 - Au 4 K 14.1246
    Soll also trotz fehlender Übermittlung der Baubeginnsanzeige ein Baubeginn nach Art. 69 Abs. 1 BayBO angenommen werden, muss sich dies aus den äußeren Umständen einwandfrei ergeben (vgl. OVG NRW, U.v. 6.3.1979 - VII A 240/77 - BauR 1979, 487 - juris Rn. 2).
  • VG Saarlouis, 30.01.2013 - 5 K 252/12

    Erfolgreiche Klage auf Feststellung, dass eine Baugenehmigung nicht erloschen

    Auszug aus VG Augsburg, 08.07.2015 - Au 4 K 14.1246
    Zulässigerweise im Wege einer Feststellungsklage nach § 43 VwGO verfolgt der Kläger sein Begehren, dass die ihm erteilte Baugenehmigung vom 23. Februar 2007 nicht erloschen ist (zur Zulässigkeit der Feststellungsklage in einem solchen Fall auch VG München, U.v. 29.6.2000 - M 11 K 98.1596 - juris Rn. 32; VG Saarland, U.v. 30.1.2013 - 5 K 252/12 - juris Rn. 29).
  • VGH Bayern, 12.01.2000 - 2 ZB 97.1021
    Auszug aus VG Augsburg, 08.07.2015 - Au 4 K 14.1246
    Zur Abwehr einer Gesetzesumgehung ist deshalb insoweit zusätzlich zu fordern, dass der Bauherr die Bauarbeiten ernsthaft mit dem Ziel aufnimmt, dass genehmigte Vorhaben - wenn auch möglicherweise zeitlich gegliedert in Bauabschnitte - fertigzustellen (BayVGH, U.v. 29.6.1987 - 14 B 86.02133 - BayVBl 1988, 149/150; BayVGH, B.v. 12.1.2000 - 2 ZB 97.1021 - juris Rn. 9).
  • VG Regensburg, 21.01.2020 - RN 6 K 19.1053

    Erfolglose Klage auf Verlängerung einer Baugenehmigung: Tätigkeiten in Form von

    In Ziffer I. verfolgt der Kläger zulässigerweise im Wege einer Feststellungsklage nach § 43 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) sein Begehren, dass die ihm erteilte Baugenehmigung vom 20. September 2006 nicht erloschen ist (zur Zulässigkeit der Feststellungsklage in einem solchen Fall auch VG Augsburg U.v. 8.7.2015 - Au 4 K 14.1246, Au 4 K 14.1479, BeckRS 2015, 50098, Rn. 75; VG München, U.v. 29.6.2000 - M 11 K 98.1596 - juris, Rn. 32; VG Saarland, U.v. 30.1.2013 - 5 K 252/12 - juris, Rn. 29).

    Zur Abwehr einer Gesetzesumgehung ist deshalb insoweit zusätzlich zu fordern, dass der Bauherr die Bauarbeiten ernsthaft mit dem Ziel aufnimmt, das genehmigte Vorhaben - wenn auch möglicherweise zeitlich gegliedert in Bauabschnitte - fertig zu stellen (VG Augsburg, U.v. 8.7.2015 - Au 4 K 14.1246, Au 4 K 14.1479, BeckRS 2015, 50098, Rn. 80; BayVGH, U.v. 29.6.1987 - 14 B 86.02133 - BayVBl 1988, BayVBl 1988 S. 149 f.; BayVGH, B.v. 12.1.2000 - 2 ZB 97.1021 - juris, Rn. 9).

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